Norm- bezeichnung |
Bescheinigung | Art der Prüfung | Inhalt der Bescheinigung | Lieferbedingungen | Bestätigung der Bescheinigung durch |
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2.1 | Werksbescheinigung | nicht spezifisch | Keine Angaben von Prüfergebnissen | Nach den Lieferbedingungen der Bestellung oder, falls verlangt auch nach amtlichen Vorschriften und den zugehörigen technischen Regeln | den Hersteller |
2.2 | Werksprüfzeugnis | nicht spezifisch | Prüfergebnisse auf der Grundlage nicht-spezifischer Prüfung | den Hersteller | |
2.3 | Werkszeugnis | spezifisch | Prüfergebnisse auf der Grundlage spezifischer Prüfung | den Hersteller | |
3.1.A | Abnahmeprüfzeugnis 3.1.A | spezifisch | Prüfergebnisse auf der Grundlage spezifischer Prüfung | Nach amtlichen Vorschriften und den zugehörigen technischen Regeln | den in amtlichen Vorschriften genannten Sachverständigen |
3.1.B | Abnahmeprüfungszeugnis 3.1.B | spezifisch | Prüfergebnisse auf der Grundlage spezifischer Prüfung | Nach den Lieferbedingungen der Bestellung oderm falls verlangt, auch nach amtlichen Vorschriften und den zugehörigen technischen Regeln | den vom Hersteller beauftragten, von der Fertigungsabteilung unabhängigen Sachverständigen ("Werksachverständigen") |
3.1.C | Abnahmeprüfzeugnis 3.1.C | spezifisch | Prüfergebnisse auf der Grundlage spezifischer Prüfung | Nach den Lieferbedingungen der Bestellung | den vom Besteller beauftragten Sachverständigen |
3.2 | Aufnahmeprüfprotokoll 3.2 | spezifisch | Prüfergebnisse auf der Grundlage spezifischer Prüfung | Nach den Lieferbedingungen der Bestellung | den vom Hersteller beauftragten, von der Fertigungsabteilung unabhängigen Sachverständigen und den vom Besteller beauftragten Sachverständigen |