Norm- bezeichnung |
Bescheinigung |
Art der Prüfung |
Inhalt der Bescheinigung |
Lieferbedingungen |
Bestätigung der Bescheinigung durch |
2.1 |
Werksbescheinigung |
nicht spezifisch |
Keine Angaben von Prüfergebnissen |
Nach den Lieferbedingungen der Bestellung oder, falls verlangt auch nach amtlichen Vorschriften und den zugehörigen technischen Regeln |
den Hersteller |
2.2 |
Werksprüfzeugnis |
nicht spezifisch |
Prüfergebnisse auf der Grundlage nicht-spezifischer Prüfung |
den Hersteller |
2.3 |
Werkszeugnis |
spezifisch |
Prüfergebnisse auf der Grundlage spezifischer Prüfung |
den Hersteller |
3.1.A |
Abnahmeprüfzeugnis 3.1.A |
spezifisch |
Prüfergebnisse auf der Grundlage spezifischer Prüfung |
Nach amtlichen Vorschriften und den zugehörigen technischen Regeln |
den in amtlichen Vorschriften genannten Sachverständigen |
3.1.B |
Abnahmeprüfungszeugnis 3.1.B |
spezifisch |
Prüfergebnisse auf der Grundlage spezifischer Prüfung |
Nach den Lieferbedingungen der Bestellung oderm falls verlangt, auch nach amtlichen Vorschriften und den zugehörigen technischen Regeln |
den vom Hersteller beauftragten, von der Fertigungsabteilung unabhängigen Sachverständigen ("Werksachverständigen") |
3.1.C |
Abnahmeprüfzeugnis 3.1.C |
spezifisch |
Prüfergebnisse auf der Grundlage spezifischer Prüfung |
Nach den Lieferbedingungen der Bestellung |
den vom Besteller beauftragten Sachverständigen |
3.2 |
Aufnahmeprüfprotokoll 3.2 |
spezifisch |
Prüfergebnisse auf der Grundlage spezifischer Prüfung |
Nach den Lieferbedingungen der Bestellung |
den vom Hersteller beauftragten, von der Fertigungsabteilung unabhängigen Sachverständigen und den vom Besteller beauftragten Sachverständigen |